Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der SVE Videoüberwachung GmbH und ihren Kunden. Als spezialisierter Handwerksbetrieb mit über 30 Jahren Erfahrung regeln sie unsere Dienstleistungen in den Bereichen Videoüberwachung, Sicherheitstechnik, Einbruchschutz sowie die professionelle Installation, Wartung und den Service dieser Systeme.
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Lieferungen und Leistungen der SVE Videoüberwachung GmbH gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Unsere Dienstleistungen umfassen insbesondere:
- Planung, Verkauf und Installation von Videoüberwachungsanlagen
- Einbruchschutz- und Sicherheitstechnik
- Wartung und Service bestehender Anlagen
- Technische Beratung und Projektmanagement
- Lieferung von Sicherheitstechnik-Komponenten
- Deutschlandweite Service-Einsätze durch unser Techniker-Team
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsschluss
2.1 Angebot und Annahme
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
2.2 Änderungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Preise
Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preise gelten ab Werk bzw. Lager, ausschließlich Verpackung und Versand.
3.2 Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.
4. Lieferung und Leistung
4.1 Projektabwicklung und Termine
Liefertermine und Installationstermine sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Bei komplexen Sicherheitsanlagen können sich Termine aufgrund technischer Besonderheiten oder erforderlicher Vorabklärungen verschieben.
Teillieferungen und etappenweise Installation sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.
4.2 Installation und Montage
Unsere erfahrenen Techniker führen die Installation deutschlandweit durch. Der Kunde stellt unentgeltlich die erforderlichen Hilfskräfte sowie Strom- und Wasseranschlüsse zur Verfügung. Zugang zu den Installationsorten muss gewährleistet sein.
4.3 Abnahme
Nach Fertigstellung erfolgt eine technische Abnahme gemeinsam mit dem Kunden. Die Anlage gilt als abgenommen, wenn nicht binnen einer Woche nach Fertigstellung schriftlich gerügt wird.
4.4 Höhere Gewalt
Höhere Gewalt, Arbeitskampf, behördliche Maßnahmen, Lieferengpässe bei Herstellern und andere unvorhersehbare, unvermeidbare und schwerwiegende Ereignisse befreien uns für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht.
5. Gewährleistung
5.1 Gewährleistungsfrist
Für unsere Handwerksleistungen (Installation, Montage, Konfiguration) beträgt die Gewährleistungsfrist 24 Monate ab Abnahme. Für gelieferte Komponenten gelten die jeweiligen Herstellergewährleistungen, mindestens jedoch 12 Monate.
Bei gebrauchten Komponenten beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate.
5.2 Mängelanzeige
Der Kunde hat die Anlage nach Fertigstellung unverzüglich zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Woche nach Abnahme schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen.
5.3 Nacherfüllung und Service
Bei berechtigten Mängelrügen leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung vor Ort durch unsere Techniker oder Austausch defekter Komponenten. Unser deutschlandweites Service-Team steht für die Mängelbehebung zur Verfügung.
Schlägt die Nacherfüllung nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung oder Rücktritt verlangen.
5.4 Gewährleistungsausschluss
Die Gewährleistung entfällt bei:
- Unsachgemäßer Bedienung oder Wartung
- Eingriffen durch Dritte
- Äußeren Einwirkungen (Vandalismus, Wetter, etc.)
- Natürlichem Verschleiß
- Verwendung nicht freigegebener Software oder Komponenten
6. Haftung
Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
7. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum. Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverlauf weiterveräußern.
8. Wartung und Service
8.1 Wartungsleistungen
Wir empfehlen regelmäßige Wartung der Sicherheitsanlagen zur Gewährleistung der optimalen Funktion. Wartungsverträge werden separat abgeschlossen.
8.2 Service-Einsätze
Unser deutschlandweites Techniker-Team führt Service-Einsätze nach Terminabsprache durch. Anfahrtskosten werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet, es sei denn, es liegt ein Wartungsvertrag vor.
8.3 Fernwartung
Soweit technisch möglich und vom Kunden freigegeben, können Störungen per Fernwartung behoben werden. Der Kunde gewährleistet die erforderliche Internetverbindung.
9. Datenschutz und Sicherheitstechnik
9.1 Datenschutzkonformität
Unsere Videoüberwachungsanlagen werden datenschutzkonform nach DSGVO installiert und konfiguriert. Der Kunde ist für die rechtskonforme Nutzung der Anlagen verantwortlich.
9.2 Datenverarbeitung
Wir verarbeiten personenbezogene Daten im Einklang mit den geltenden Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hannover, sofern der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
10.2 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10.3 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Stand: Januar 2025